Der Vermieter ist verpflichtet, die Rohrleitungen in einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu übergeben. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung für regelmäßige Überprüfungen der Abflussrohre durch den Vermieter. Sollten Sie als Mieter feststellen, dass das Wasser nicht mehr richtig abfließt, ist es ratsam, umgehend den Vermieter oder Hausbesitzer zu informieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
Die Kosten für eine Rohrreinigung müssen Mieter nur dann tragen, wenn sie nachweislich für die Verstopfung verantwortlich sind und der Vermieter dies belegen kann. In manchen Fällen kann es notwendig sein, Teile der Rohrleitung zu reparieren, um einen reibungslosen Abfluss wiederherzustellen und zukünftige Verstopfungen zu verhindern.